In einem Betrieb in der Rheinstraße hatte die Brandmeldeanlage ausgelöst. Beim Ausrücken der Feuerwehr gab die Leistelle bekannt, dass die Anlage bereits zurückgestellt worden sei. Die Feuerwehr fuhr die Einsatzstelle trotzdem an, kontrollierte sie und wies den Mitarbeiter, der die Anlage unbefugt zurückgestellt hatte, auf sein Fehlverhalten hin.