Die Brandmeldeanlage eines Betriebs in der Rheinstraße hatte ausgelöst. Vor Ort konnte ein Rohrbruch der Sprinkleranlage als Auslösegrund festgestellt werden. Es bestand keine Gefahr, sodass die Anlage zur Instandsetzung an den Betreiber übergeben wurde. Für die Feuerwehr war kein weiteres Tätigwerden notwendig.