In einer Einrichtung in der Stiftstraße hatte die automatische Brandmeldeanlage ausgelöst. Die Erkundung vor Ort ergab einen fehlerhaft ausgelösten Rauchmelder als Auslösegrund. Da keine Gefahr bestand, konnte die Brandmeldeanlage zurückgestellt und die Rückfahrt zum Feuerwehrhaus angetreten werden. Der vorsorglich mitalarmierte Rettungsdienst musste nicht tätig werden.