Die Feuerwehr wurde zu einem Brandmeldealarm in einem Gebäude in der Stiftstraße alarmiert. Bei der Erkundung der Einsatzstelle konnte ein mutwillig eingedrückter Druckknopfmelder als Alarmierungsgrund ausgemacht werden. Es war somit kein weiterer Einsatz der Feuerwehr notwendig.